FAQ - Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden haben wir für Sie Fragen und Antworten zusammengestellt, die im Zusammenhang mit der Ausbildung zum/zur Psychologischen PsychotherapeutIn in Verhaltenstherapie häufig gestellt werden.

Weitere wichtige Informationen und Links zur Ausbildung zum/zur Psychologischen PsychotherapeutIn finden Sie auch auf der Internetseite des Hamburger Landesprüfungsamtes: www.hamburg.de/landespruefungsamt

Fragen zur Antragsstellung beantwortet Ihnen beim Landesprüfungsamt gerne:

Marina Lobe

Akademische Berufe im Gesundheitswesen, Zimmer 0.13, Billstraße 80a, 20539 Hamburg
Tel.: 040 428373794
Fax: 040 428372632
E-Mail: marina.lobenoSpam@noSpambgv.hamburg.de

Für Fachfragen wenden Sie sich bitte an:

Herrn Henning Plagge

Akademische Berufe im Gesundheitswesen, Zimmer 0.15, Billstraße 80a, 20539 Hamburg
Tel.: 040 428373790
E-Mail: henning.plaggenoSpam@noSpambgv.hamburg.de

Wer kann an der Ausbildung teilnehmen?

Wer kann an der Ausbildung teilnehmen?

Teilnehmen können alle Personen, die folgenden Abschluss vorweisen können:

  • eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt und gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes der Feststellung dient, ob der Student das Ziel des Studiums erreicht hat,
  • ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes gleichwertiges Diplom im Studiengang Psychologie oder
  • ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie.

Für alle Bachelor- und Masterabschlüsse sowie im Ausland erworbenen Studienabschlüsse gilt, dass wir als Ausbildungsinstitut bei der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz in Ihrem Auftrag prüfen müssen, ob Ihr Studienabschluss für die Ausbildung anerkannt wird. Diese Prüfung ist kostenpflichtig, es fallen in der Regel Kosten in Höhe von 90 bis 200 € an. Das MoVA stellt keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren in Rechnung.

Welche Vorteile/welchen Nutzen hat eine VT-Ausbildung?

Welche Vorteile/welchen Nutzen hat eine VT-Ausbildung?

Mit dem Psychotherapeutengesetz im Jahr 1999 sind die Ausbildungsbedingungen für Diplom-Psychologen zur Erlangung des Approbationsberufs als Psychologischer Psychotherapeut geregelt worden. Eine Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten erhält man als Diplom-Psychologe, bzw. Master nur dann, wenn man eine Therapieausbildung in einem anerkannten wissenschaftlichen Therapieverfahren an einer anerkannte Ausbildungsstätte nach §6 Psychotherapeutengesetz mit einem erfolgreichem Abschluss im Rahmen einer mündlichen und schriftlichen Prüfung erwirbt. Durch diese Approbation kann man sich dann bei den Kassenärztlichen Vereinigungen in das Arztregister eintragen lassen, um gegenüber privaten Krankenkassen seine Behandlungsberechtigung nachweisen zu können oder über ein Vergabeverfahren einen Kassensitz für psychologische Psychotherapie zur Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen zu erhalten. Ohne Approbation ist eine psychotherapeutische Patientenbehandlung nur über eine Heilpraktikererlaubnis möglich; in diesem Fall können nur Selbstzahler die Therapie in Anspruch nehmen. Auch in Kliniken werden zunehmend auf festen Stellen nur noch approbierte Kollegen eingestellt, so dass längerfristig eine Therapieausbildung, die mit einer Approbation abschließt, Voraussetzung für eine bezahlte Tätigkeit werden wird.

Im Rahmen einer Verhaltenstherapieausbildung erhält man als Therapeut jenes Rüstzeug, das einen befähigt, selbständige Patientenbehandlungen bei psychisch erkrankten Patienten erfolgreich in angemessenem Zeitrahmen und unter Einsatz angemessener Methoden durchführen zu können. Hierbei wird im theoretischen Ausbildungsteil eine Vielzahl von spezifischen Kenntnissen vermittelt, die über die Ausbildung im Rahmen des Psychologiestudiums weit hinausgehen. Therapieverfahren und -strategien werden darüber hinaus praktisch eingeübt und in der Behandlung der eigenen Ausbildungspatienten unter Supervision gefestigt. Die Planung und Durchführung der Therapien und die Anwendung der Behandlungsstrategien werden in der Supervision z.T. unter Einsatz von Videoaufzeichnungen eingeübt, so dass der Ausbildungskandidat bei Ausbildungsabschluss auf fundierte Kenntnisse in der Durchführung von Therapien zurückgreifen kann und so beste Voraussetzungen gegeben sind, um einen erfolgreichen Berufsstart als Psychotherapeut in verschiedensten Anwendungsfeldern zu haben.

Die Selbsterfahrung ermöglicht die Reflexion der eigenen Haltung als Psychotherapeut unter Bezugnahme auf biografische Erfahrungen, Werte und Normen, um so flexibel mit unter-schiedlichsten Anforderungssituationen als Psychotherapeut umgehen zu können. Die Praktische Tätigkeit in psychiatrischen klinischen Einrichtungen und Einrichtungen der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung (§ 2 PsychTh-APrV) ermöglicht neben einem Einblick in verschiedene Berufsfelder auch den praktischen Erwerb von Kenntnissen über eine Vielzahl psychiatrischer Erkrankungen und deren psychotherapeutische und medikamentöse Behandlung. Hierbei handelt es sich auch um Erkrankungen, die im Rahmen der eigenen Ausbildungstherapien eher selten auftreten, deren frühe Diagnose und Einleitung einer adäquaten Behandlung jedoch für die weitere Berufstätigkeit relevant sind.

Wann wird man zur staatlichen Prüfung zugelassen?

Wann wird man zur staatlichen Prüfung zugelassen?

Zur Prüfung zugelassen wird man, wenn man alle Ausbildungsteile nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychThAPrV) erfolgreich an einer anerkannten Ausbildungsstätte in einer Mindestdauer von drei Jahren absolviert hat.

Wann erhält man die Approbation?

Wann erhält man die Approbation?

Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung zum/zur Psychologischen PsychotherapeutIn kann jede Personen eine Approbation beantragen, die

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder heimatloser Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer ist,
  • die vorgeschriebene Ausbildung abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden hat,
  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt, und
  • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie die o. g. Kriterien erfüllen, sollte Sie bereits vor Aufnahme der Ausbildung Rücksprache mit Herrn Dr. Schönwälder bei der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz halten.

Woher weiß man, dass man geeignet ist TherapeutIn zu werden?

Woher weiß man, dass man geeignet ist TherapeutIn zu werden?

Erste positive Erfahrungen im Rahmen von studentischen Praktika in klinischen Einrichtungen können Hinweise darauf geben, ob die psychotherapeutische Tätigkeit fasziniert und befriedigt und zum anderen auch, ob es gelingt, emotionalen Kontakt zu betroffenen Menschen aufzunehmen. Diese beiden Faktoren stellen sicherlich die Grundlage der Befähigung zum therapeutischen Handeln dar, die durch fundierte Kenntnisse ergänzt werden muss. Auch die Auswahlgespräche am MoVA sollen dem Ziel dienen, die Eignung des Bewerbers für den Beruf des Therapeuten zu prüfen.

Wozu sind die Auswahlgespräche da?

Wozu sind die Auswahlgespräche da?

In den Auswahlgesprächen werden dem Bewerber eine Übersicht über die Ausbildungsinhalte vermittelt und die Anforderungen der Ausbildung verdeutlicht. Dies dient dem Ziel, dem Bewerber Entscheidungshilfen für oder gegen die Ausbildung zu geben. Ferner werden Kenntnisse und Eignungen des Bewerbers hinterfragt, um sowohl dem MoVA als auch dem Bewerber Hinweise darauf geben zu können, ob eine Ausbildung am MoVA zielführend für den Erwerb der Approbation sein wird bzw. ob es Hinderungsgründe zur Aufnahme der Ausbildung gibt. Die Bewerber erhalten über mögliche Hinderungsgründe eine Rückmeldung im oder nach dem Gespräch. Eine Entscheidung über die Aufnahme eines Bewerbers in den Ausbildungsgang wird dem Bewerber innerhalb von 14 Tagen mitgeteilt.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Wie läuft die Ausbildung ab?

In der theoretischen Ausbildung absolvieren Sie 200 Stunden im Bereich der Grundkenntnisse und weitere 400 Stunden im Rahmen einer vertieften Ausbildung mittels Seminaren und Übungen. Diese finden in unseren Seminarräumen an verschiedenen Standorten statt. Die Ausbildungsteilnehmer können Seminarpläne mit den Veranstaltungen, Termine und Dozenten jeweils für mindestens ein halbes Jahr einsehen. Veranstaltungstermine sind in der Regel freitags ab Mittag sowie ganztägig samstags. Einige Seminare finden auch mal in der Woche bzw. sonntags statt. Alle unsere Dozenten sind Spezialisten in ihrem Fachgebiet und durch langjährige Forschungs- und/oder Lehrtätigkeit sowie Praxiserfahrung besonders ausgewiesen. Seminare und Übungseinheiten haben das Ziel, Grundlagen des jeweiligen Fachgebiets umfassend darzustellen, durch Patientenbeispiele zu vertiefen und im Rahmen von praktischen Übungen Anwendungswissen zu vermitteln.

Während der ersten beiden Ausbildungsjahre findet die Selbsterfahrung in der Gruppe statt. Variabel entsprechend den persönlichen Bedürfnissen kann der Teilnehmer während der Ausbildungszeit begleitend seine beiden Praktika bzw. die praktische Ausbildung in kooperierenden Einrichtungen absolvieren. Nach ca. 15 Monaten Ausbildungszeit findet eine mündliche Zwischenprüfung bei der Ambulanzleitung statt. Nachfolgend kann mit den Ausbildungstherapien begonnen werden. In der Zwischenprüfung stellen die Kandidaten einen Patientenfall exemplarisch vor. Es werden außerdem erworbene Kenntnisse und Kompetenzen hinsichtlich der Aufnahme der Ausbildungstherapien besprochen und ggf. entschieden, welche vertiefenden Maßnahmen zur Erhöhung der Kompetenzen für den Abschnitt der Ausbildungstherapien noch notwendig sein können. Damit hat die Prüfung den Charakter eines Fach- und Beratungsgesprächs.

Im zweiten Ausbildungsabschnitt werden noch weitere Theoriestunden absolviert, die inhaltlich störungs- und verfahrensspezifisch ausgerichtet sind und eine Vertiefung des bisher Erlernten darstellen. Zeitgleich erfolgen die Ausbildungstherapien unter Supervision sowie die Selbsterfahrungen im Einzel. Im Rahmen von Fallseminaren, in denen von allen Absolventen Behandlungsfälle und -verläufe vorgestellt und diskutiert werden, erfolgt u. a. die Vorbereitung auf die mündliche Abschlussprüfung. Die Prüfung kann frühestens nach drei Jahren Ausbildungszeit und vollständiger Absolvierung aller Ausbildungsinhalte abgelegt werden.

Was lerne ich alles?

Was lerne ich alles?

Im Rahmen des theoretischen Curriculums der Grundausbildung sollen Kenntnisse in den Bereichen Lernen und Bindungstheorien vertieft werden. Spezielle Schwerpunkte am MoVA bestehen in einer soliden Kenntniserweiterung in den Bereichen Psychiatrische Störungen und Diagnostik sowie Psychopharmakologie. Weiterhin bilden die Grundlagen der Verhaltensregulation und Interaktion zwischen Hirnprozessen, Hormonregulation, physiologischen Prozessen und Verhalten (i. S. von Kognitionen, Emotionen, Physiologie und sichtbarem Verhalten) einen weiteren Schwerpunkt der Ausbildung. Vertieft wird diese eher somatisch-biologische Herangehensweise an psychotherapeutische Regulationsprozesse durch Informationen über internistisch-somatische Interventionsstrategien, die auch dem Ziel dienen, längerfristig die professionelle Interaktion mit somatischen Behandlern im gemeinsamen Behandlungsprozess zu erleichtern. Ferner werden wissenschaftlich fundierte Störungsmodelle einer Vielzahl psychiatrischer Störungen vermittelt und darauf aufbauend Interventionsstrategien für diese Störungen abgeleitet und eingeübt. Einen deutlichen Schwerpunkt nehmen hierbei psychosomatische Störungen ein. Außerdem soll die Ausbildung auch einen Einblick in weiterführende Therapiestrategien der „dritten verhaltenstherapeutischen Welle“ (Hand, 2008) vermitteln. Hierzu zählen interaktionsfokussierte Behandlungsansätze wie die Dialektisch-Behaviorale Therapie bei Persönlichkeitsstörungen, Schematherapie, die interaktionsfokussierte Behandlung chronischer Depressionen und Hypnotherapie. Weitere Themen in diesem Zusammenhang sind Körperorientierte Verfahren, EMDR und Methoden des Psychodramas. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Kompetenzen zur Durchführung von Gruppentherapien zu erlernen.

Alle Supervisoren am MoVA sind langjährig in multiprofessionellen Teams praxiserfahren und können daher ihre spezifischen Behandlungskenntnisse in der Supervision weitergeben. Durch die an das MVZ angebundene Behandlungsambulanz gelangen Patienten mit einem großen Spektrum an Erkrankungen in die Behandlung, was für Ausbildungskandidaten zum Erwerb eines breiten Erfahrungsspektrums führt.

Ich habe mein Diplom/meinen Masterabschluss zu Beginn der Ausbildung noch nicht ganz fertig, kann ich trotzdem schon mit der Ausbildung anfangen?

Ich habe mein Diplom/meinen Masterabschluss zu Beginn der Ausbildung noch nicht ganz fertig, kann ich trotzdem schon mit der Ausbildung anfangen?

Der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit dem MoVA Institut erhält nach erfolgreichem Diplom- bzw. Masterabschluss Gültigkeit. Sie können sich gern schon vor dem Abschluss um einen Ausbildungsplatz bewerben.

Ich habe bereits Wochenendseminare/Ausbildungen besucht und in diesen Creditpoints bzw. Ausbildungsstunden absolviert. Was kann ich mir anrechnen lassen?

Ich habe bereits Wochenendseminare/Ausbildungen besucht und in diesen Creditpoints bzw. Ausbildungsstunden absolviert. Was kann ich mir anrechnen lassen?

Die gesamte Ausbildung zum/zur Psychologischen PsychotherapeutIn muss grundsätzlich an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte erfolgen. Dessen Curriculum orientiert sich an den Vorgaben des Psychotherapeutengesetztes und ist durch die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) überprüft und genehmigt worden. Theoretische Kenntnisse können daher nicht in Seminaren verschiedener Anbieter erworben werden, sondern müssen ausschließlich bei jenem Institut erworben werden, mit dem ein Ausbildungsvertrag geschlossen wurde. Eine Anrechnung bereits erworbener Ausbildungsstunden ist daher nicht möglich.

Kann ich meine Ausbildung auch an einem anderen Ort fortsetzen oder von einer anderen Ausbildungsstelle her wechseln?

Kann ich meine Ausbildung auch an einem anderen Ort fortsetzen oder von einer anderen Ausbildungsstelle her wechseln?

Ein Wechsel der Ausbildungsstätte im Verlauf der Ausbildung ist möglich. Hierfür muss die „abgebende“ Ausbildungsstätte eine Übersicht über die vom Kandidaten besuchten Veranstaltungen erbringen. Die „übernehmende“ Ausbildungsstätte muss schriftlich darlegen, welche dieser Veranstaltungen akzeptiert und übernommen werden. Diese Übernahme muss durch die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) ebenfalls anerkannt und bestätigt werden.

Was sind Selbsterfahrung und Supervision und wie laufen sie ab?

Was sind Selbsterfahrung und Supervision und wie laufen sie ab?

Die Gruppenselbsterfahrung erfolgt zum größten Teil in Kleingruppen mit bis zu 8 Teilnehmern. Die Selbsterfahrung in der Gruppe erfolgt in den ersten anderthalb Jahren der Ausbildung vor der Zwischenprüfung. Ein Selbsterfahrungstag wird zusätzlich jeweils zu Beginn und am Ende der ersten anderthalb Ausbildungsjahre als Großgruppenveranstaltung durchgeführt, um den Kohortenzusammenhalt zu stärken. 

Mit Beginn der eigenen Therapiefälle im Rahmen der Praktischen Ausbildung beginnt die Supervision bei Supervisoren am MoVA. Der Ausbildungstherapeut stellt jeweils nach spätestens jeder vierten Therapiestunde den Therapieverlauf in einer Supervision (Kleingruppen- oder Einzelsupervision) z. T. unter Zuhilfenahme von Behandlungsvideos vor. Inhalt der Supervision ist die Unterstützung des Kandidaten in der Erstellung eines Behandlungsplanes und des Therapieantrags an die Krankenkasse, der Therapiedurchführung und deren Reflexion. Orte der Supervision sind entweder die Räume des MoVA Instituts oder die Praxisräume der Supervisoren. Die Supervision muss insgesamt durch mindestens drei verschiedene Supervisoren erfolgen.

Wie groß sind die Ausbildungskohorten?

Wie groß sind die Ausbildungskohorten?

Pro Kohorte können ca.16 Ausbildungsteilnehmer die Ausbildung gemeinsam beginnen. Die theoretische Ausbildung erfolgt in dieser Gruppengröße. Schwankungen der Gruppengröße können durch krankheitsbedingte Ausfälle bzw. Nachholer entstehen. Jährlich beginnen zwei Kohorten mit der Ausbildung (März und September).

In welcher Zeit muss ich die Praktika absolvieren?

In welcher Zeit muss ich die Praktika absolvieren?

Beide Praktika müssen vor Anmeldung zur staatlichen Abschlussprüfung beendet sein, d.h. die Praktika müssen nicht bei Ausbildungsbeginn angetreten werden. Grundsätzlich ist es aber inhaltlich und für die zeitliche Planung sinnvoll, die Praktische Tätigkeit mit Ausbildungsbeginn zu absolvieren.

Wie erhalte ich einen Praktikumsplatz im Rahmen der Praktischen Tätigkeit?

Wie erhalte ich einen Praktikumsplatz im Rahmen der Praktischen Tätigkeit?

Nach Absolvierung der Auswahlgespräche am MOVA bewirbt sich der Kandidat bei den kooperierenden Einrichtungen seiner Wahl um ein Praktikum. Dies sollte möglichst langfristig geplant werden. Das MoVA Institut unterstützt gern wenn gewünscht. Das MoVA Institut hat eine große Anzahl an Kooperationsverträge mit geeigneten Einrichtungen in und um Hamburg geschlossen, so dass ein Praktikumsplatz für jeden Kandidaten garantiert werden kann. Hinsichtlich des Zeitrahmens und des Standortes ist aber ggf. Flexibilität erforderlich.

Wie sind die Konditionen der Praktika in den Kliniken/Ambulanzen in Bezug auf Vergütung und Arbeitszeit?

Wie sind die Konditionen der Praktika in den Kliniken/Ambulanzen in Bezug auf Vergütung und Arbeitszeit?

Mindestens 1200 Stunden im Rahmen der praktischen Tätigkeit der Ausbildung (§2, Absatz 2.1 der PsychTh-APrV) müssen über eine Dauer von mindestens 12 Monaten in klinischen Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung erbracht werden, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechtes zur Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen sind. Dies sind zumeist Einrichtungen der stationären Versorgung. Die Praktika können nur bei jenen Einrichtungen absolviert werden, mit denen die MoVA Kooperationsverträge geschlossen hat. Das MoVA Institut schließt stets auf Teilnehmerwunsch gern weitere Kooperstionaverträge. Bei Umrechnung der 1200 zu erbringenden Stunden auf die Dauer von 12 Monaten ergibt sich eine wöchentliche Arbeitszeit von ca. 25 Stunden. Da die Kliniken jedoch keinen einheitlichen Vorgaben folgen, variiert der tatsächliche Stundeneinsatz.

Die praktische Tätigkeit über 600 Stunden (§2, Absatz 2,2 der PsychTh-APrV) erfolgt in einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung, in der Praxis eines Arztes mit einer ärztlichen Weiterbildung in der Psychotherapie oder eines Psychologischen Psychotherapeuten. Auch hier hat das MoVA Institut Kooperationsverträge geschlossen. Kooperationsverträge mit weiteren Einrichtungen sind auch hier möglich und müssen vor Beginn des jeweiligen Praktikums geschlossen werden. Bedingung für eine Eignung dieser Einrichtung ist die Erbringung psychotherapeutischer Leistungen im ambulanten oder stationären Rahmen.

Ausbildungsteilnehmer, die im Rahmen einer festen Stelle bei einer der kooperierenden Einrichtungen psychotherapeutisch tätig sind und diese Tätigkeit als praktische Tätigkeit angerechnet bekommen möchten, müssen vom Ausbildungsinstitut und dem Arbeitgeber eine Nebenabredeerklärung unterschreiben lassen und diese bei der Anmeldung zur Approbationsprüfung beilegen.

Da psychologische Ausbildungskandidaten zwar ein Diplom/Master in Psychologie, jedoch keine Approbation besitzen, fehlt ihnen eine Befugnis zur selbständigen Heilkundeausübung. Die praktische Tätigkeit im Rahmen der beiden Praktika wird in Hamburger Einrichtungen gar nicht bzw. mit individuellen Entlohnungsvereinbarungen vergütet. Eine unverbindliche Übersicht der derzeitigen Praktikumsbedingungen in den einzelnen kooperierenden Einrichtungen erhalten Sie bei einem Bewerbungsgespräch.

Wie kann ich meine Ausbildung finanzieren?

Wie kann ich meine Ausbildung finanzieren?

Die Finanzierung der Ausbildung und des Lebensunterhaltes ist zu Beginn nicht ganz einfach. Viele Ausbildungsteilnehmer greifen in dieser Zeit auf Ersparnisse zurück, beantragen Bafög oder einen Ausbildungskredit und einige haben das Privileg von ihrer Familie oder LebenspartnerIn unterstützt zu werden. 
Teilnehmer unseres Ausbildungsinstituts sind berechtigt, BAföG zu erhalten (ggf. Altersbegrenzung beachten), siehe hier.
In der Praktischen Tätigkeit variieren je nach Kooperationspartner die Praktikumsvergütung/das Einkommen zurzeit stark. Selten reicht der Betrag jedoch zur Finanzierung aller Unkosten. Daher gehen viele Kandidaten noch einer (weiteren) bezahlten Tätigkeit nach. Neben der Praktischen Tätigkeit ist dies zeitlich allerdings, wenn überhaupt, nur sehr eingeschränkt möglich, da die wöchentliche Stundenbelastung zwischen 25 und 40 Stunden liegt. Nach Abschluss dieser und parallel zur Praktischen Ausbildung ist dies einfacher zu realisieren, da nun größere zeitliche Flexibilität gegeben ist. Zur Finanzierung der Ausbildungskosten ist ferner die Aufnahme eines Ausbildungskredits z.B. bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank möglich. Beim Bewerbungsgespräch in unserem Institut werden die verschiedenen Möglichkeiten der Finanzierung besprochen.

Wie viel Zeitaufwand erfordert die Ausbildung?

Wie viel Zeitaufwand erfordert die Ausbildung?

Die Ausbildung ist mit einer Dauer von mindestens drei Ausbildungsjahren als Ausbildung in Vollzeittätigkeit konzipiert. Laut Ausbildungsplan des MoVA Instituts werden in der ersten Ausbildungshälfte die Praktische Tätigkeit mit insgesamt 1800 Stunden, mindestens 200 Stunden theoretischer Ausbildung und 100 Stunden Gruppenselbsterfahrung erbracht. Bei Zugrundelegung einer fünfwöchigen Urlaubszeit verbleiben somit zur Ableistung der genannten Inhalte 70,5 Wochen, was ohne Fahrzeiten einer mittleren wöchentlichen Arbeitsbelastung von 32,6 Stunden entspricht. (Änderungen der Arbeitsaufteilung ergeben sich natürlich bei Verlagerung der praktischen Tätigkeit in den zweiten Ausbildungsabschnitt).

Im zweiten Ausbildungsabschnitt sind weitere Stunden theoretische Ausbildung, 600 Stunden Patientenbehandlung unter 150 Stunden Supervision, 600 Stunden an Vor- und Nachbereitung der Therapien auch unter Verwendung von Literaturstudium, sowie 100 Stunden Dokumentation und Therapieevaluation und 150 Stunden zur Vor- und Nachbereitung der Supervision abzuleisten. Ferner absolviert der Kandidat weitere 20 Stunden Selbsterfahrung und nutzt 80 Stunden zur Prüfungsvorbereitung. Bei 70,5 Wochen Arbeitszeit ergibt sich eine mittlere wöchentliche Arbeitszeit von 27 Stunden.

Wird die Ausbildung vom Kandidaten nicht im Mindestzeitraum von drei Jahren absolviert, kann eine Verlängerung von bis zu eineinhalb Jahren flexibel vorgenommen werden; eine Verlängerung um mehr als eineinhalb Jahre muss rechtzeitig mit dem Ausbildungsinstitut vereinbart und von der Behörde genehmigt werden.

Kann ich zwischendurch ein Kind bekommen?

Kann ich zwischendurch ein Kind bekommen?

Die Unterbrechung der Ausbildung wegen einer Schwangerschaft und Mutterzeit ist selbstverständlich möglich. In enger Absprache mit der Ausbildungsleitung wird der Verlauf der Ausbildung geplant. Die Ausbildungsdauer wird sich entsprechend verlängern.

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