Für Psycholog:innen (Dipl. od. Master), die psychotherapeutisch tätig sein möchten und Ihr Studium vor dem 31.08.2020 begonnen haben, besteht die Möglichkeit, nach dem Studium der Psychologie eine Ausbildung zur/zum Psychologischen Psychotherapeut:in zu absolvieren.
Sollten Sie Ihr Studium am bzw. nach dem 01.09.2020 begonnen haben, können Sie nach Erhalt Ihrer Approbation bei uns Ihre Weiterbildung zur/zum Fachpsychotherapeut:in (Verhaltenstherapie) absolvieren. Da die Musterweiterbildungsordnung noch nicht abschließend ausgestaltet ist, können wir Ihnen den genauen Ablauf der Weiterbildung noch nicht verbindlich darstellen. Bei Fragen wenden Sie sich jedoch selbstverständlich jederzeit gern auch schon jetzt an uns.
Die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung werden im Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geregelt. Wir empfehlen vor Aufnahme in den Ausbildungsgang eine Prüfung der Zugangsberechtigung durch das Landesprüfungsamt.
- Bewerbungs- und Auswahlgespräch kostenfrei
- Aufnahmegebühr € 150,-
- Ausbildungskosten 36 Monatsraten à € 550 € = 19.950,- €
(darin enthalten sind die Kosten für den Theoretischen Unterricht (600 Std.), Gruppen-Selbsterfahrung (120 Std.), Gruppensupervision (100 Std.) sowie Einzelsupervision (50 Std.)
Rückerstattung für Therapiestunden 40% der Vergütung durch die Krankenkassen, aktuell ca.€ 41 x 600-800 Std. = zwischen +24.600 € und +32.800 €
Erlös: Rückerstattung für Therapiestunden minus Kosten | mindestens + 4.650 € |
Die Approbation scheint zu Beginn der Ausbildung ein fernes Ziel. Umso wichtiger ist es, von Beginn an einen Überblick über erfolgreich zu bewältigende Zwischenziele zu haben. Dabei gibt es rechtliche Vorgaben, welche die Ausbildung zum/zur Psychologischen PsychotherapeutIn regeln. Im Folgenden ein Überblick: