Roman Wessels unterrichtet eine Klasse am MoVA

Psychotherapeutische Ausbildung am MoVA

1. Zulassungsvoraussetzung

Studiumbeginn VOR dem 31.08.2020:

Für Psycholog:innen (Dipl. od. Master), die psychotherapeutisch tätig sein möchten und Ihr Studium vor dem 31.08.2020 begonnen haben, besteht die Möglichkeit, nach dem Studium der Psychologie eine Ausbildung zur/zum Psychologischen Psychotherapeut:in zu absolvieren. 

Studiumbeginn NACH dem 31.08.2020:

Sollten Sie Ihr Studium am bzw. nach dem 01.09.2020 begonnen haben, können Sie nach Erhalt Ihrer Approbation bei uns Ihre Weiterbildung zur/zum Fachpsychotherapeut:in (Verhaltenstherapie) absolvieren. Da die Musterweiterbildungsordnung noch nicht abschließend ausgestaltet ist, können wir Ihnen  den genauen Ablauf der Weiterbildung noch nicht verbindlich darstellen. Bei Fragen wenden Sie sich jedoch selbstverständlich jederzeit gern auch schon jetzt an uns.

Die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung werden im Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geregelt. Wir empfehlen vor Aufnahme in den Ausbildungsgang eine Prüfung der Zugangsberechtigung durch das Landesprüfungsamt.

2. Kosten Ausbildung


- Bewerbungs- und Auswahlgespräch kostenfrei

- Aufnahmegebühr € 150,-

- Ausbildungskosten 36 Monatsraten à € 550 € = 19.950,- €
(darin enthalten sind die Kosten für den Theoretischen Unterricht (600 Std.), Gruppen-Selbsterfahrung (120 Std.), Gruppensupervision (100 Std.) sowie Einzelsupervision (50 Std.)

Rückerstattung für Therapiestunden 40% der Vergütung durch die Krankenkassen, aktuell ca.€ 41 x 600-800 Std. = zwischen +24.600 €  und +32.800 €

Erlös: Rückerstattung für Therapiestunden minus Kosten

mindestens

+ 4.650 €

3. Ihr Weg zur Approbation

Die Approbation scheint zu Beginn der Ausbildung ein fernes Ziel. Umso wichtiger ist es, von Beginn an einen Überblick über erfolgreich zu bewältigende Zwischenziele zu haben. Dabei gibt es rechtliche Vorgaben, welche die Ausbildung zum/zur Psychologischen PsychotherapeutIn regeln. Im Folgenden ein Überblick:

  • Nach etwas mehr als drei Jahren Ausbildung können Sie sich zur staatlichen Prüfung anmelden. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis über die Ausbildungsbausteine
  • Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil:
    • Die schriftliche Prüfung umfasst eine deutschlandweit einheitliche Klausur im Multiple-Choice-Verfahren, die zentral ausgewertet wird. 
    • Die mündliche Prüfung nimmt ein Prüfungsausschuss ab. Sie besteht aus einer Einzelprüfung und einer Gruppenprüfung. Grundlage der Prüfung sind neben Ihrem theoretischen Wissen, zwei der von Ihnen im Verlauf der Ausbildung erstellten Falldokumentationen.
  • Die Approbation erhalten Sie, wenn Sie die erfolgreiche Staatsprüfung vom zuständigen Landesamt in Hamburg nachweisen. 
  • Durch die Approbation sind Sie berechtigt, eigenverantwortlich psychotherapeutische Heilbehandlungen abzurechnen. 
  • Sie lassen sich außerdem ins Arztregister des Bundeslandes eintragen, in dem Sie leben. Damit stehen Ihnen verschiedenste Möglichkeiten offen: 
    • Sie können angestellt in einer Praxis oder Klinik arbeiten 
    • oder auch Privatpatienten und Selbstzahler psychotherapeutisch behandeln. 
    • Außerdem können Sie sich nun um eine Zulassung in der kassenärztlichen Versorgung („Kassensitz“) bemühen.
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