Vom Gesetzgeber vorgegebene Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zum/zur Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn ist das Diplom in Psychologie bzw. ein konsekutiver Bachelor- und Masterabschluss in diesem Fach. Hierbei müssen außerdem bestimmte inhaltliche Kriterien erfüllt sein (Anteile von beispielsweise Psychologischer Diagnostik und Klinischer Psychologie in den Inhalten des Studiums). Eine behördliche Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt erst, wenn wir Ihnen einen Ausbildungsplatz anbieten und Sie sich definitiv für eine Ausbildung bei uns entscheiden.
Weiterhin können alle Absolventen eines pädagogischen oder sozialpädagogischen Studienganges an einer Universität oder vergleichbaren Hochschule teilnehmen, die die Diplomprüfung in den Studiengängen Pädagogik und Sozialpädagogik bestanden haben oder über einen Masterabschluss in Erziehungs- oder Bildungswissenschaften und Soziale Arbeit verfügen und nach Einzelprüfung durch die Gesundheitsbehörde zugelassen wurden.
Die Approbation scheint zu Beginn der Ausbildung ein fernes Ziel. Umso wichtiger ist es, von Beginn an einen Überblick über erfolgreich zu bewältigende Zwischenziele zu haben. Dabei gibt es rechtliche Vorgaben, welche die Ausbildung zum/zur Psychologischen PsychotherapeutIn regeln. Im Folgenden ein Überblick: